Leistungsbewertung Roter Hahn Stufe 1

Feuerwehr Dassendorf erreicht erste Stufe der Leistungsbewertung Roter Hahn

Am Dienstabend des 20.09.2018 hat die Feuerwehr Dassendorf die erste Stufe der Leistungsbewertung Roter Hahn erreicht.

Im Rahmen einer Einsatzübung wurde durch eine Kommission des Kreisfeuerwehrverbandes die Leistung der Feuerwehr Dassendorf bewertet. Es galt neben der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (u.a. Feuerwehr-Dienstanzug und Einsatzschutzkleidung nach der jeweils gültigen Dienstbekleidungsvorschrift, Ausrüstung und Gerät gem. geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Nachweis erforderlicher Lehrgänge, etc.) bei einer Übung nach der FwDV 3 unter Einstaz von Atemschutz (FwDV 7) zu zeigen, wie der Leistungsstand ist.

Auf dem Hof Stahmer wurde beim Eintreffen der Einsatzfahrzeuge eine verqualmte Scheune vorgefunden, in der neben der Durchführung einer Brandbekämpfung auch eine vermisste Person aufzusuchen war. Die Gruppe des LF bereitete einen Löschangriff mit Bereitstellung (Aufbau Löschwasserversorgung bis zum Verteiler) vor, während der Gruppenführer mit dem Melder das Einsatzobjekt erkundete. Nach der Erkundung wurden den einzelnen Trupps vom Gruppenführer die Befehle für das weitere Vorgehen gegeben. Der Angriffstrupp ging unter Atemschutz mit dem 1. Rohr zur Menschenrettung und Brandbekämpfung vor. Der Wassertrupp rüstete sich nach Fertigstellung der Löschwasserversorgung als Atemschutz-Sicherheitstrupp aus. Der Schlauchtrupp übernahm nach Verlegung der C-Leitung für den Angriffstrupp die Bedienung des Verteilers. Der Maschinist leuchtete währenddessen die Einsatzstelle aus und bediente die Kreiselpumpe.

Die Gruppe des HLF übernahm parallel die Einsatzstellenabsicherung (Verlegung Schlauchbrücken, Straßenabsicherung, etc.) und weitere Ausleuchtung (Aufstellen der Stative) des Übungsobjekts. Dies fließ jedoch nicht in die Bewertung mit ein.

Nach erfolgreicher Durchführung der Übung und Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit fanden wir uns schließlich wieder am Gerätehaus ein, um die Bewertung der Prüfungskommission entgegenzunehmen, die erfreulicherweise positiv ausfiel. Unsere Amtswehrführung (Ralf Kreutner und Christian Hamester) und unsere Bürgermeisterin Martina Falkenberg waren ebenfalls anwesend und schauten sich die Übung an.

Hintergrund der Leistungsbewertung

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig - Holstein hat für die Feuerwehren in seinen Mitgliedsverbänden die Leistungsbewertung Roter Hahn gestaltet. Diese Leistungsbewertung wird als Ehrengabe für die Erfüllung der Ausschreibung gestiftet. Eine Bewertung der Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit einer ganzen Feuerwehr ist seit vielen Jahren Tradition im Landesfeuerwehrverband Schleswig - Holstein. Die Integration aller Abteilungen und Mitglieder zur Erfüllung einer gemeinschaftlichen Aufgabe zeichnet das Feuerwehrwesen in Schleswig - Holstein aus. Der pflegliche Umgang mit dem der Feuerwehr anvertrauten Geräten und Liegenschaften, die Beherrschung der Technik zur Rettung von Leben und Bewahrung von Sachwerten, die Wahrung von guten Traditionen und die Anpassung an technische Fortschritte sind charakteristisch für die freiwilligen Feuerwehren und soll in dieser Leistungsbewertung herausgestellt werden. Ziel dieser Leistungsbewertung soll eine möglichst große Beteiligung der Wehren des Landes sein. Im Rahmen der Leistungsbewertung gibt es 5 Stufen, wobei die Stufen 1 - 4 auf Kreisebene und die Stufe 5 sowie Sonderstufe durch den LFV SH durchgeführt wird.

Bedingungen Stufe 1

  • Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nach weisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt)
  • 2 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Wehrführung bestimmt die Besetzung der Funktionen
  • 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
  • Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
    • müssen technisch einwandfrei sein
    • müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • Antreten der Wehr in Einsatzschutzkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung und der Wehrführung an den Leiter der Kommission
  • Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
    • allgem. Zustand
    • muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • Ein Nachweis über die Untersuchungen nach G 26/3 muss vorgelegt werden
  • Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7 eingesetzt werden
  • Die Einsatzübung unter Atemschutz nur, sofern bei der durchführenden Wehr Geräte vorhanden sind

Quelle: www.lfv-sh.de


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