Werde Mitglied in der Feuerwehr Dassendorf !

Wir suchen interessierte Frauen und Männer, die in einem dynamischen Team ehrenamtlich mitwirken wollen und einer vielseitigen, abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung nachgehen möchten.

Solltest du Interesse haben, guck doch einfach mal an einem unserer Dienstabende, immer alle 2 Wochen Donnerstags zw. 19:30 - 21:30 Uhr, bei uns am Gerätehaus in der Dorfstraße/Am Brink vorbei! Oder kontaktiere uns einfach unter Kontakt, um nähere Informationen zu erhalten. Wir freuen uns über jede/n, die/der bereit ist, unsere Mannschaft zu verstärken.

Wer sind wir, die Mannschaft?
Unsere Mannschaft setzt sich aus vielen unterschiedlichen Berufsgruppen zusammen: d.h.
Landwirte, Industrieschlosser, Mechaniker/-troniker, Klempner, Telekommunikationstechniker, Hafenarbeiter, Kaufleute, Ingenieure, Auszubildende, Studenten, Rentner u.n.v.m. verstärken unser Team. Der Vorbehalt gegenüber dem Bild, dass die Feuerwehr ein "bunter Haufen" ist, sei damit bestätigt. Ein "bunter Haufen", in dem alle relevanten Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vereint sind.

Ab welchem Alter darf man aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindebewohner sein, die für den Feuerwehrdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 9 BrSchG ff.). In der FF Dassendorf ist das Mindesteintrittsalter für den aktiven Einsatzdienst das 18. Lebensjahr. In die Jugendfeuerwehr Dassendorf können die Jugendlichen bereits mit 9,5 Jahren eintreten, nehmen damit aber nicht am aktiven Dienst (Einsätze, etc.) teil.

Darf ich auch als Frau aktives Mitglied werden?
Selbstverständlich. Frauen sind in den Feuerwehren absolut gleichberechtigt. Ihnen stehen die gleichen Wege offen, wie auch den männlichen Kameraden.

Muss ich einen Beitrag bezahlen?
Ja, in der Freiwilligen Feuerwehr Dassendorf gibt es für aktive Mitglieder einen Jahresbeitrag von 15,00 Euro. In der Jugendfeuerwehr Dassendorf gilt ein Jahresbeitrag von 24,00 Euro. Wir nutzen die so gesammelten Gelder u.a. für die Kameradschaftspflege und für die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien.

Bekomme ich eine Vergütung für meinen Dienst?
Nein, die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich. Nur bei Übernahme einer Funktion (z.B. als Gerätewart oder als Wehrführer) auf Orts-, Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Für gewöhnlich gilt § 30 (2) BrSchG, dass Arbeitnehmer/innen, die während der Arbeitszeit an Einsätzen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes von der Arbeitsleistung freizustellen sind. Der Verdienstausfall wird dem Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen und auf besonderen Antrag von der Gemeinde erstattet.

Wie bin ich abgesichert, wenn ich während des Feuerwehrdienstes einen Unfall erleide?
Für diese Fälle gibt es die Feuerwehr-Unfallkasse. Sie springt bei Unfällen ein, die auf dem Weg zum, während des Dienstes/Einsatzes, sowie auf dem direkten Weg nach Hause passieren. Damit es gar nicht erst soweit kommt bzw. das Verletzungsrisiko gering bleibt, werden alle Mitglieder jährlich im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften vom Sicherheitsbeauftragten unterwiesen.

Welche Pflichten habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?

  • Teilnahme an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst
  • Gewissenhafte Ausführung übertragener Aufgaben
  • Dienstliche Anweisungen der Vorgesetzten befolgen
  • Ansehen der Feuerwehr nicht schädigen
  • Pflegliche und schonende Behandlung der Dienstkleidung, der Ausrüstungsgegenstände und Geräte
  • Beachten der Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Pünktlichkeit
  • Kameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr

Welche Rechte habe ich als Feuerwehrfrau / -mann?

  • Aktive Mitgliedschaft
  • Ausstattung mit der persönlichen Dienst- und Schutzkleidung
  • Freistellung für Einsatzdienst und Wiederherstellung der Arbeits-/Dienstfähigkeit durch den Arbeitgeber; mit Einschränkungen auch Freistellung für Ausbildungsveranstaltungen
  • das Wahlrecht
  • Vorschlags- und Stimmrecht
  • Unfallversicherungsschutz
  • Erstattung von Sach- und Vermögensschäden, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstanden sind
  • Beurlaubung aus privaten Gründen
  • Beendigung der Mitgliedschaft


Muss ich als aktives Mitglied Lehrgänge besuchen?
Ein Lehrgang ist als aktives Mitglied Pflicht: die Truppmann-Ausbildung. In ihr bekommen Sie das nötige Grundwissen vermittelt, das Sie benötigen um sicher an Einsätzen teilnehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist aber u.a. auch eine abgeschlossene Jugendfeuerwehrausbildung, die sog. Leistungsspange. Quereinsteiger ohne vorherige Jugendfeuerwehrmitgliedschaft/-ausbildung müssen an einer halbjährlichen Anwärterausbildung bei der Feuerwehr Geesthacht teilnehmen. Weitere erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge (Truppführung, Sanitäter, Digitl-Funk, Atemschutzgeräteträger, Maschinist A+B, Motorsäge, Techn. Hilfe Bahn., Gruppenführer, etc.) an der Kreisfeuerwehrzentrale in Elmenhorst oder an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee sind desweiteren Grundlage für die Erweiterung der jeweiligen Einsatzfähigkeit sowie für Beförderungen.

Kann ich die örtliche Feuerwehr auch als passives Mitglied unterstützen?
Es besteht für jeden die Möglichkeit förderndes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr Dassendorf zu werden. Dieses ist gänzlich unabhängig vom Alter und sonstigen Voraussetzungen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter der Rubrik Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dassendorf e.V.

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