Freiwillige Feuerwehr Dassendorf Retten, Löschen, Bergen, Schützen
Förderverein Feuerwehr Dassendorf e.V.
Rainer Clausen
Bargkoppel 5
D-21521 Dassendorf

Tel. (Rainer Clausen): +49 (0)4104-4792
Tel. (Feuerwehr): +49 (0)4104-4890
Fax (Feuerwehr): +49 (0)4104-962054
E-Mail: info@feuerwehr-dassendorf.de
www.feuerwehr-dassendorf.de
 

Newsletter Juli 2008

Hallo ###USER_title### ###USER_name###,
eine ereignisreiche Zeit liegt hinter uns und der Hochsommer steht bevor. Endlich wurde uns der langersehnte Ersatz für unser altes Löschfahrzeug (LF 14/41/1) übergeben und das umgebaute Gerätehaus feierlich eingeweiht (weitere Bauabschnitte sind geplant). Das HLF 20/16 wartet jedoch seit seiner in Dienststellung am 21.05. auf seine Jungfernfahrt zum ersten Einsatz, die Dank einer sehr ruhigen Zeit für uns Feuerwehrleute noch auf sich warten lässt. Dies spricht für ein sicherheitsbewusstes Verhalten der Dassendorfer Bürger. Ironischerweise wurde unser letzter Einsatz am Vormittag des 21.05. noch mit unsererm alten LF gefahren.
Allerdings weisen wir im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes trotzdem noch einmal auf folgenden Sachverhalt hin:
Rauchmelder retten Leben !

In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben. Hauptursache ist der Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch und nicht die direkte Flammeneinwirkung. Die meisten Brände, durch die Menschen zu Schaden kommen, entstehen nachts im privaten Wohnungsbereich. Der gefährliche Brandrauch breitet sich unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Die Bewohner werden überrascht, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Rauchmelder erken¬nen den Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung. Viele Opfer hätten gerettet werden können, wären sie im frühen Brandstadium geweckt worden.

Rauchmelderpflicht in Wohnungen

Seit April 2005 besteht in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern (Rauchwarnmelder) in Wohnungen. Durch die Änderung der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein vom Dezember 2004 wird an § 52 folgender Absatz 7 angefügt:
"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten."

Bei Fragen zum Thema Rauchmelder stehen wir Ihnen als Freiwillige Feuerwehr Dassendorf jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen das Gerätehaus unter der Rufnummer (04104) 4890 (nicht dauernd besetzt) oder den Wehrführer R. Clausen unter (04104) 4792. Sie können uns aber auch gerne über unsere Email-Adresse info@feuerwehr-dassendorf.de kontaktieren.

Mit kameradschaftlichen Gruß,

Ihre Freiwillige Feuerwehr Dassendorf